Jugendgarantie 300x168Nach Aussage der Kommission verläuft die Umsetzung der Jugendgarantie dem Zeitplan gemäß und es sind auch erste Resultate zu verzeichnen.
 
Hintergrund der Jugendgarantie ist die hohe Zahl an jugendlichen Arbeitslosen in der Europäischen Union. Im Juli 2014 waren immer noch mehr als 5 Millionen Jugendliche unter 25 Jahren in den EU-Mitgliedstaaten ohne Arbeit. Außerdem ist der Unterschied der Arbeitslosenquote von jungen Menschen zwischen den Mitgliedstaaten sehr groß. Mit einem Unterschied von 50% zwischen höchster und niedrigster Arbeitslosenquote.

Die Jugendgarantie ist ein neuer Ansatz, um die massive Jugendarbeitslosigkeit in der EU zu bekämpfen. Dadurch soll in den Mitgliedstaaten sichergestellt werden, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten eine Arbeitsstelle, Ausbildungsplatz, Praktikum oder Fortbildung erhalten, dass auf die persönlichen Bedürfnisse der Person ausgerichtet ist.

Für die Umsetzung sind die EU-Länder verantwortlich und haben dazu nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Jugendgarantie entwickelt und der Kommission übersandt. Diese beinhalten spezifisch auf das jeweilige Land zugeschnittene Maßnahmen, wie den Zeitrahmen für die Umsetzung, die Rolle der öffentlichen Behörden und Organisationen, sowie wie die Finanzierung. Die nationalen Aktionspläne finden Sie hier

Um eine ausgeglichenen Finanzierung sicherzustellen muss, nach Ansicht der Kommission, zum einen die Jugendbeschäftigung in den Haushalten der Mitgliedstaaten mehr berücksichtigt werden. Andererseits unterstützt die EU die Umsetzung der Jugendgarantie durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Weiterhin stehen 6 Mrd. Euro im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative zur Verfügung. Diese Mittel sind Schwerpunktmäßig auf junge Menschen, die sich weder in einer Ausbildung befinden noch einen Arbeitsplatz haben und ist für Regionen, die eine Jugendarbeitslosenquote über 25% haben ausgerichtet.

Die Pressemitteilung der Kommission (nur auf Englisch) mit weiteren Informationen finden sie hier


(Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung „The EU Youth Guarantee“)

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