Seit dem 15. Mai 2015 können beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Anträge zur ESF-Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund gestellt werden. Der Aufruf zielt darauf ab arbeitslose Migrant*innen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Verschiedene Maßnahmen können die Beschäftigungsfähigkeit steigern, wie die Vermittlung von Soft Skills. Dadurch sollen die Teilnehmer*innen qualifizierter und flexibler auf dem Arbeitsmarkt werden.
Die Fördermaßnahme richtet sich vor allem an langzeitarbeitslose bzw. arbeitslose Menschen mit Migrationshintergrund. Gefördert werden Projekte, die eine Ersteingliederung oder Wiedereingliederung dieser Personen in den Arbeitsmarkt fördern wollen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Förderaktionen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration finden Sie hier.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)
Die Fördermaßnahme richtet sich vor allem an langzeitarbeitslose bzw. arbeitslose Menschen mit Migrationshintergrund. Gefördert werden Projekte, die eine Ersteingliederung oder Wiedereingliederung dieser Personen in den Arbeitsmarkt fördern wollen.
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(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)