
Das Programm „Justiz“ soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums leisten, der auf Rechtsstaatlichkeit, gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht.
Das Programm „Justiz“ dient insbesondere Folgendem:
- Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der Rechtsstaatlichkeit, unter anderem durch Unterstützung der Anstrengungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der nationalen Justizsysteme und der Vollstreckung von Entscheidungen;
- Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Weiterbildung mit Blick auf die Herausbildung einer gemeinsamen Kultur des Rechts, der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit;
- Erleichterung des Zugangs zur Justiz für alle und des wirksamen Rechtsschutzes durch Förderung wirksamer Zivil- und Strafverfahren und durch Stärkung und Unterstützung der Rechte der Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren.
Das Programm „Rechte und Werte“ zielt – auch durch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen – auf den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte ab, um eine tragfähige Basis für eine offene, demokratische und inklusive Gesellschaft zu sichern.
Es dient drei spezifischen Zielen:
- Förderung von Gleichstellung und Rechten (Aktionsbereich „Gleichstellung und Rechte“)
- Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union (Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“)
- Bekämpfung von Gewalt (Aktionsbereich „Daphne“)
Die Kommission schlägt einen neuen Fonds für Justiz, Rechte und Werte vor, mit dem die bestehenden Programme in diesem Bereich vereinfacht werden.
Der Fonds umfasst die Programme „Rechte und Werte“ sowie „Justiz“. Nach dem Vorschlag sollen dem Fonds in einem Siebenjahreszeitraum 947 Mio. EUR an Mitteln – 642 Mio. EUR für das Programm „Rechte und Werte“ und 305 Mio. EUR für das Programm „Justiz“ – zugewiesen werden. Diese Gesamtausstattung entspricht in etwa der Mittelzuweisung im vorausgegangenen Zeitraum.





