Die Europäische Union hat ein reges Interesse an Städtepartnerschaften und -freundschaften und stellt daher zwei Mal jährlich einen Zuschuss bereit.
Städtepartnerschaften eignen sich für transnationale Begegnungen und direkten europaweiten Austausch von Bürgerinnen und Bürgern. Die Projektförderung zielt darauf ab "viele Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen und mit unterschiedlichen sozialen und/oder beruflichen Zusammenhängen aus den Partnerstädten zusammenzubringen, um sie zur Auseinandersetzung mit der EU und den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen in Europa anzuregen".
Antragsberechtigte:
- Städte
- Gemeinden und Partnerschaftsvereine
- zivilgesellschaftliche Organisationen
Teilnahmeberechtigte Länder:
- die 28 EU-Mitgliedstaaten
- ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
- Montenegro
- Serbien
Maximaler EU-Zuschuss: 25.000 Euro
Alle weiteren Informationen sowie Teilnahmebedingungen und Einreichfristen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger«
(Quelle: KS EfBB)
Städtepartnerschaften eignen sich für transnationale Begegnungen und direkten europaweiten Austausch von Bürgerinnen und Bürgern. Die Projektförderung zielt darauf ab "viele Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen und mit unterschiedlichen sozialen und/oder beruflichen Zusammenhängen aus den Partnerstädten zusammenzubringen, um sie zur Auseinandersetzung mit der EU und den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen in Europa anzuregen".
Antragsberechtigte:
- Städte
- Gemeinden und Partnerschaftsvereine
- zivilgesellschaftliche Organisationen
Teilnahmeberechtigte Länder:
- die 28 EU-Mitgliedstaaten
- ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
- Montenegro
- Serbien
Maximaler EU-Zuschuss: 25.000 Euro
Alle weiteren Informationen sowie Teilnahmebedingungen und Einreichfristen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger«
(Quelle: KS EfBB)