EU-FörderNews

KommissionHeute werden von der Europäischen Kommission im Rahmen des sogenannten Rechnungsabschlussverfahrens Agrarfondsmittel in Höhe von insgesamt 230 Mio. EUR wieder zurückgefordert, die von den Mitgliedstaaten  vorschriftswidrig ausgegeben worden waren. Da einige Beträge bereits von den Mitgliedstaten eingezogen wurden, werden sich die finanziellen Auswirkungen des heutigen Beschlusses auf etwa 227 Mio. EUR belaufen. Dieser Gelder fließen wieder in den EU-Haushalt zurück, weil EU-Vorschriften nicht eingehalten wurden oder Kontrollverfahren für Agrarausgaben unzureichend waren.
Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), und die Kommission muss dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben.


Die wichtigsten finanzielle Berichtigungen


Nach dem jüngsten Beschluss werden von folgenden 14 Mitgliedstaaten Mittel zurückgefordert: Belgien, Tschechische Republik, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei und Vereinigtes Königreich. Die wichtigsten Einzelberichtigungen sind:

  • 83,6 Mio. EUR von Griechenland wegen vorschriftswidriger Verringerung des Mindestertrags an getrockneten Weintrauben;
  • 79,9 Mio. EUR von Polen wegen Mängeln bei der Prüfung des Erstantrags und bei der Genehmigung der Geschäftspläne im Zusammenhang mit der Maßnahme für Semisubsistenz-Betriebe;
  • 24,0 Mio. EUR (finanzielle Auswirkung1: 23,9 Mio. EUR) von Griechenland wegen Mängeln in den Bestandsregistern und bei den Vor-Ort-Kontrollen im Zusammenhang mit Tierprämien;
  • 10,3 Mio. EUR vom Vereinigten Königreich wegen Mängeln bei der Kennzeichnung von Tieren und bei den Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Tierprämien.
Hintergrund

Die Mitgliedstaaten sind – hauptsächlich über ihre Zahlstellen – für die Verwaltung eines Großteils der GAP-Zahlungen zuständig. Außerdem müssen sie Kontrollen vornehmen und u. a. die Anträge der Landwirte auf Direktzahlungen überprüfen. Die Kommission führt jährlich mehr als 100 Prüfbesuche durch, um sicherzustellen, dass die Kontrollen der Mitgliedstaaten und deren Abhilfemaßnahmen für Mängel ausreichend sind. Außerdem kann die Kommission nachträglich Gelder zurückfordern, wenn ihre Prüfungen ergeben, dass durch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten eine ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel nicht hinreichend gewährleistet ist.

Einzelheiten zur Funktionsweise des jährlichen Rechnungsabschlussverfahrens finden sich in MEMO/12/109 und im Merkblatt „Umsichtige Verwaltung des Agrarhaushalts“, abrufbar im Internet unter http://ec.europa.eu/agriculture/fin/clearance/factsheet_de.pdf.

Die beigefügten Tabellen (Anhänge I und II) enthalten einen vollständigen Überblick über die einzelnen Wiedereinziehungen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten und Sektoren.
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