Die Ukraine wurde offiziell zu Horizont 2020 assoziiert. Die Assoziierung beginnt 2015 und läuft bis 2020. Obwohl das ukrainische Parlament das Abkommen noch vor dessen Inkrafttreten bestätigen muss, können ukrainische Forschende und Einrichtungen bereits an allen Maßnahmen von Horizont 2020 teilnehmen, die aus dem diesjährigen Haushaltsplan finanziert werden.
Einrichtungen aus assoziierten Ländern verfügen über die selben Teilnahmebedingungen wie die Mitgliedstaaten. Die Ukraine kann durch Horizont 2020 zukünftig an der internationalen Zusammenarbeit teilhaben, die hauptsächlich auf drei Aspekte abzielt: den Ausbau der Bereiche Forschung und Innovation sowie der Wettbewerbsfähigkeit, dem weltweiten Meistern gesellschaftlicher Hürden und die Stützung der EU-Außenpolitik. Ukrainische Forschende sind fortan automatisch förderfähig und zählen auch zu der Mindestanzahl an Teilnehmern für Projekte, denn bei EU-Projekten muss sich ein Konsortium vorschriftsmäßig aus drei unabhängigen Projektpartnern drei unterschiedlicher Mitgliedsländern bzw. assoziierten Staaten zusammensetzen. Des Weiteren können Partner (Universitäten, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Unternehmen u.a.) aus Drittländern, d.h. Länder die weder zu den 28 Mitgliedsstaaten noch zu den assoziierten Ländern zählen, in das Projekt integriert werden.
„Programmbereichen von Horizont 2020: In dem Schwerpunkt Wissenschaftsexzellenz, d. h. beim Europäischen Forschungsrat, den Künftigen und neu entstehenden Technologien (FET), den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und den Forschungsinfrastrukturen sowie in dem Teilbereich Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung.“
Gezielte Ausschreibungen mit Drittländern: http://www.eubuero.de/international-ausschreibungen-drittlaender.htm
(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)