EU-FörderNews

Logo Interreg North Sea RegionVom 27. April bis 30. Juni 2015 können Förderanträge bei The North Sea Region Programme 2014-2020 zur Finanzierung aller Programmschwerpunkte eingereicht werden. Projektantragsteller haben sowohl die Interessenbekundung als auch den vollständigen Antrag innerhalb dieser Frist vorzulegen. Die Projekte werden während der Sommerpause beurteilt. Im Herbst 2015 trifft der Programmausschuss dann die Entscheidungen.

Diese Aufforderung umfasst die Möglichkeit, staatliche Beihilfen im Rahmen der De-minimis-Regeln und gemäß Artikel 20 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (651/2014) zu beantragen.

Bitte beachten Sie: In der aktuellen Förderphase 2014-2020 wurde ein zweischrittiges Antragsverfahren eingeführt. Dies bedeutet, dass alle Projektentwickler zunächst aufgefordert sind, eine Interessenbekundung einzureichen. Wenn der Ausschuss des Programms diese Interessenbekundung genehmigt, wird das Projekt gebeten, einen vollständigen Antrag zu entwickeln und einzureichen. Sollte dieser genehmigt werden, erhält das Projekt einen Vertrag und kann die Arbeit beginnen. Für diesen Aufruf ist es trotzdem möglich, sofort einen vollständigen Antrag einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie unter Interreg North Sea Region.




(Quelle: Interreg North Sea Region)
Ihre Sicherheit und Privatsphäre im Internet sind uns wichtig! Es werden mittels des Einsatzes von Cookies keinerlei persönliche Daten gespeichert oder mit Dritten getauscht. Dennoch verwendet diese Website Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Falls Sie weiter lesen und unsere Website verwenden, stimmen Sie dem Gebrauch von Cookies zu. Nähere Information finden Sie auf unserer Seite. Die Datenschutz-Policy können Sie hier einsehen. Cookie-Policy.