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European ParliementDas Europäische Parlament hat am Mittwoch (3.7.2013) dem Ergebnis seiner Verhandlungen mit dem Rat zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2014-2020 zugestimmt.  
Die Entschließung wurde mit 474 Stimmen verabschiedet, bei 193 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen.
 
Die Verhandlungen wurden nach dem vom Parlament abgelehnten Ergebnis vom 19. Juni kurz vor dem EU-Gipfel vergangene Woche wieder aufgenommen. Der Präsident der Europäischen Parlaments Martin Schulz, der Verhandlungsführer des Parlaments Alain Lamassoure (EVP, FR), der irische Premierminister Enda Kenny, Außenminister Eamon Gilmore und der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso konnten sich auf einen Text einigen, der die Unterstützung der größten Fraktionen des Parlaments sowie der Mitgliedstaaten fand.


Die optimale Nutzung von jedem Euro
Das Parlament konnte die zentralen Forderungen seines Verhandlungsmandats durchsetzen. Dazu zählt die nahezu vollständige Flexibilität, Zahlungsermächtigungen (Mittel, die noch nicht ausgegeben sind) zwischen Haushaltsjahren, und Verpflichtungen zwischen Haushaltsjahren und Haushaltslinien, zu verschieben.
 
So soll die Finanzierung etwa der Jugend-Beschäftigungsinitiative, der EU-Forschungspolitik, des Programms "Erasmus+" sowie der Unterstützung für KMU erleichtert werden. Diese Flexibilität ist erforderlich, um sicherzustellen, dass jeder Euro aus dem EU-Haushalt dort ausgegeben wird, wo er am dringendsten benötigt wird, vor allem in Zeiten, in denen die jährlichen Haushalte schrumpfen.


Überarbeitung erstmals im Jahr 2016
Eine wesentliche Errungenschaft für das Parlament ist die „Revisionsklausel“, um dem nächsten Parlament und der Kommission ein Mitspracherecht über den Haushalt zu geben, an dem sie andernfalls bis zum Ablauf ihres Mandats nichts mehr ändern könnten.
 
Die Kommission wird eine Überprüfung der Funktionsweise des MFR unter voller Berücksichtigung der dann aktuellen Wirtschaftslage vorlegen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Anpassung der künftigen Laufzeit des MFR — derzeit sieben Jahre — an die fünfjährigen politischen Zyklen der EU-Institutionen gelegt. Die Überprüfung wird durch einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung des Haushalts ergänzt.
 
Die Zahlungslücke für 2013 schließen
Der Rat hat erklärt, er werde sein Versprechen halten, die ausstehenden Zahlungen für 2013, schätzungsweise 11,2 Milliarden Euro, zu begleichen. Die Wirtschafts- und Finanzminister der Mitgliedstaaten werden spätestens bis zum 9. Juli eine förmliche Entscheidung über die erste Tranche von 7,3 Milliarden Euro treffen und Anfang Herbst eine zweite Tranche beschließen.

Dies war wichtig für das Parlament, da es sicherstellen will, dass der Haushalt für 2014 - der erste unter dem neuen MFR - nicht durch alte ausstehende Rechnungen beeinträchtigt wird. Das Parlament bekräftigte, dass es der MFR-Verordnung erst zustimmen bzw. den Haushaltsplan 2014 erst verabschieden wird, wenn dieser neue Berichtigungshaushaltsplan, der das von der Kommission ermittelte verbleibende Defizit abdeckt, vom Rat angenommen wurde.

Eine zusätzliche Milliarde für die bedürftigsten Personen
In der abschließenden Verhandlung wurde beschlossen, dass der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen von 2,5 auf 3,5 Milliarden Euro aufgestockt wird. Die Mitgliedstaaten können die zusätzliche Milliarde auf freiwilliger Basis für das Nahrungsmittelhilfeprogramm verwenden.
 
Eine "Hochrangige Gruppe" zu den Eigenmitteln
Eine hochrangige Gruppe aus Vertretern der drei Institutionen wird das aktuelle Eigenmittelsystem der EU überprüfen und sich dabei von den allgemeinen Zielen der Einfachheit, Transparenz, Gerechtigkeit und demokratischen Rechenschaftspflicht leiten lassen. Die nationalen Parlamente werden im Laufe des Jahres 2016 zu einer interinstitutionellen Konferenz eingeladen werden, auf der die Ergebnisse dieser Arbeiten geprüft werden sollen. Die Kommission wird auf dieser Grundlage beurteilen, ob neue Eigenmittel-Initiativen angezeigt sind.

Was sind die nächsten Schritte?
Das Ergebnis der Verhandlungen wird in einer Verordnung festgelegt und durch eine Interinstitutionelle Vereinbarung ergänzt, der das Parlament mit der Hälfte seiner Mitglieder, plus einem, zustimmen muss. Das Parlament ist bereit, die MFR-Verordnung und die neue Interinstitutionelle Vereinbarung im Frühherbst zur Abstimmung zu stellen, sobald die technischen und rechtlichen Bedingungen für die endgültige Ausarbeitung der einschlägigen Texte erfüllt sind, so dass letztere die zwischen Rat und Parlament erzielte umfassende Einigung widerspiegeln.

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