Die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) der Europäischen Kommission hat die Auswahlergebnisse des Rahmenprogramms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« veröffentlicht.
Die EACEA benachrichtigt die Antragsteller*innen der positiv bewerteten Anträge im Laufe des Juni 2015 schriftlich. Zwischen Mai und Juli 2015 werden die genehmigten Förderanträge vertraglich festgeleget, sodass im August des selben Jahres die Projektarbeit beginnen kann.
Auf der Internetseite finden sich die ausgewählten Projekte des Programmbereiches 2.3 (zivilgesellschaftliche Projekte). Die Liste der ausgewählten Anträge finden Sie hier.
Die EACEA benachrichtigt die Antragsteller*innen der positiv bewerteten Anträge im Laufe des Juni 2015 schriftlich. Zwischen Mai und Juli 2015 werden die genehmigten Förderanträge vertraglich festgeleget, sodass im August des selben Jahres die Projektarbeit beginnen kann.
Auf der Internetseite finden sich die ausgewählten Projekte des Programmbereiches 2.3 (zivilgesellschaftliche Projekte). Die Liste der ausgewählten Anträge finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Aufrufen und Ergebnissen der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur finden Sie hier.
(Quelle: Europäische Kommission - EAECA)
(Quelle: Europäische Kommission - EAECA)