Creative Europe MEDIA 200x78Zu den Prioritäten des Unterprogramms MEDIA im Rahmen des Einzelziels der Förderung der länderübergreifenden Verbreitung von Filmen zählt unter anderem: • die Förderung des Kinoverleihs durch länderübergreifende Ausrichtung von Vermarktung, Branding, Verbreitung und Vorführung audiovisueller (AV) Werke. Unterstützt werden soll über das Unterprogramm MEDIA: • die Einrichtung von Fördersystemen für die Verbreitung nichtnationaler europäischer Filme durch Kinoverleih und auf allen anderen Plattformen sowie für den internationalen Verkauf, insbesondere Untertitelung, Synchronisierung und Audiobeschreibung audiovisueller Werke.

Die Antragsteller müssen Unternehmen aus Europa sein, die als Intermediäre für Produzenten auftreten und auf die kommerzielle Verwertung eines Films durch dessen Vermarktung und Lizensierung an Vertriebsunternehmen oder andere Käufer für ausländische Territorien spezialisiert sind und durch diese Tätigkeit dazu beitragen, die oben genannten Ziele zu erreichen.

Das Programm „Vertriebsagenten“ ist in zwei Phasen gegliedert: 1. Ermittlung einer potenziellen Fördersumme, die nach der internationalen Umsatzleistung des Unternehmens auf dem europäischen Markt während des Referenzzeitraums (2010-2014) berechnet wird. 2. Reinvestition der für jedes Unternehmen ermittelten potenziellen Fördersumme: Modul 1. Mindestgarantien oder Vorschusszahlungen für internationale Verkaufsrechte an neuen nichtnationalen europäischen Filmen. Modul 2. Verkaufsförderung, Vermarktung und Werbung auf dem Markt für neue nichtnationale europäische Filme.

Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 18 Monate ab dem Datum der Unterzeichnung des internationalen Verkaufsvertrags. Bei Reinvestitionen der durch diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ermittelten potenziellen Fördersumme sind folgende Fristen zu wahren:
- Der internationale Verkaufsvertrag mit dem Produzenten darf frühestens am 18.6.2015 unterzeichnet werden.
- Reinvestitionsanträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des internationalen Verkaufsvertrags mit dem Produzenten und spätestens am 1.3.2017 an die Agentur zu übermitteln.

Für die Einreichung der Anträge gelten folgende Schlusstermine: Ermittlung der potenziellen Fördersumme: 18.6.2015 Reinvestition: 1.3.2017

Zur ganzen Ausschreibung: https://eacea.ec.europa.eu/sites/eacea-site/files/de-sales-agents-eacea-07-2015.pdf 

(Quelle: Europäische Kommission)






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