vergleich mfr 2014 2021Die Europäische Union hat einige interessante Gegenüberstellungen gemacht, welche Prioritäten in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 sich wie zur Mittelausstattung in der aktuellen EU-Förderphase 2014-2020 verhalten. 
Vorausgesetzt, der Rat und das Parlament stimmten dem Vorschlag der Kommission uneingeschränkt zu, so bekäme der Bereich Migration und Grenzen eine Steigerung um das 2,6fache seines jetzigen Budgets. Damit würde man der aktiven Lösung der aktuellen Flüchtlingssituation in Europa erheblich mehr finanzielle Mittel und Möglichkeiten geben.
Der Bereich Jugend würde nach einer erheblichen Aufstockung im aktuellen Haushalt noch einmal wesentlich mehr als das doppelte der aktuellen Haushaltsmittel bekommen (2,2fach).
Aber auch das Thema innere Sicherheit sowie die Themen Forschung, Innovation und Digitales könnten mit einer Steigerung um rund 60% rechnen, was in Summe etwa einer Erhöhung um 60 Mrd. € gleich käme.

EU-Programm Justiz 2021-2027Das Programm „Justiz“ soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums leisten, der auf Rechtsstaatlichkeit, gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht.

Das Programm „Justiz“ dient insbesondere Folgendem:

  • Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der Rechtsstaatlichkeit, unter anderem durch Unterstützung der Anstrengungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der nationalen Justizsysteme und der Vollstreckung von Entscheidungen;
  • Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Weiterbildung mit Blick auf die Herausbildung einer gemeinsamen Kultur des Rechts, der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit;
  • Erleichterung des Zugangs zur Justiz für alle und des wirksamen Rechtsschutzes durch Förderung wirksamer Zivil- und Strafverfahren und durch Stärkung und Unterstützung der Rechte der Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren.
 

Struktugramm RECHTE WERTE 2018 07Das Programm „Rechte und Werte“ zielt – auch durch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen – auf den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte ab, um eine tragfähige Basis für eine offene, demokratische und inklusive Gesellschaft zu sichern.

Es dient drei spezifischen Zielen:

  • Förderung von Gleichstellung und Rechten (Aktionsbereich „Gleichstellung und Rechte“)
  • Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union (Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“)
  • Bekämpfung von Gewalt (Aktionsbereich „Daphne“)
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