Struktugramm JUSTIZ RECHTE WERTE 2018 07Die Kommission schlägt einen neuen Fonds für Justiz, Rechte und Werte vor, mit dem die bestehenden Programme in diesem Bereich vereinfacht werden.

Der Fonds umfasst die Programme „Rechte und Werte“ sowie „Justiz“. Nach dem Vorschlag sollen dem Fonds in einem Siebenjahreszeitraum 947 Mio. EUR an Mitteln – 642 Mio. EUR für das Programm „Rechte und Werte“ und 305 Mio. EUR für das Programm „Justiz“ – zugewiesen werden. Diese Gesamtausstattung entspricht in etwa der Mittelzuweisung im vorausgegangenen Zeitraum.

 

 

Im Rahmen des Fonds werden die Tätigkeiten einer Reihe von im Bereich Rechte und Werte aktiven Akteuren (Nichtregierungsorganisationen, Gleichbehandlungsstellen, öffentliche Verwaltungen, justizielle Netze und Universitäten) unterstützt.

Was ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Situation?

Die Einrichtung des Fonds „Justiz, Rechte und Werte“ und der beiden einschlägigen Programme sorgt für eine Vereinfachung gegenüber der gegenwärtigen Lage mit drei Programmen.

Insbesondere der Bereich Unionsbürgerschaft, der derzeit auf zwei Programme verteilt ist, wird künftig nur noch unter das neue Programm „Rechte und Werte“ fallen und damit die Entwicklung von Synergien ermöglichen.

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