LIFE+ (2007-2013) ist das EU-Instrument zur Finanzierung von Projekten im Umweltbereich. Seit 1992 wurden durch LIFE+ und seine Vorgängerprogramme 3115 Projekte ko-finanziert. Am 26.02.2011 startete die Auswahlrunde 2011 für das LIFE+ Programm.
Interessierte werden aufgerufen ihre Projektvorschläge aus den Bereichen Natur und biologische Vielfalt, Umweltpolitik und Verwaltung sowie Information und Kommunikation bis zum 18.07.2011 bei den national zuständigen Behörden einzureichen. Für die 5. Auswahlrunde stehen Haushaltsmittel in Höhe von 267, 4 Mio. Euro zur Verfügung. Der Förderhöchstsatz für Projekte liegt bei 50%.
Projekttypen in der 5. Auswahlrunde
LIFE+ Natur | LIFE+ Biologische Vielfalt | LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis | LIFE+ Information und Kommunikation |
ausschließlich im Zusammenhang mit den Zielsetzungen der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie | ist nicht auf Vogelschutz und Habitat-Richtlinie beschränkt, sondern hat die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt im Fokus | möglichst breite Anwendung von wissenschaftlich überprüften Technologien und/oder Ansätzen fördern (d.h. Netzwerkprojekte, Verbreitung der Ergebnisse durch die zuständigen Stellen) | Kommunkationsmaßnahmen und Kampagnen zur Aufklärung über Umweltprobleme, Vermeidung von Waldbränden |
Vorbildliche Verfahren und/oder Demonstrationsprojekte | Demonstrationsprojekte und/oder Innovationsprojekte | Innovations- und Demonstrationsprojekte | Schulungsmaßnahmen und Kampagnen |
Langfristige, nachhaltige Erhaltungs- und Investitionen für Natura- 2000-Gebiete, Arten und Lebensräume | Demonstration der Machbarkeit von Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt Überwachung, Bewertung und aktive Verbreitung dieser Maßnahmen sind integrale Bestandteile des Projekts |
Ermittlung von vielversprechenden Umwelttechnologien/-ansätze sowie der Hindernisse für ihre Entwicklung, so dass letzlich Lösungen zur Überwindung dieser Hindernisse erreicht werden |
Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts, Durchführung von Kampagnen zur Aufklärung der von Waldbränden betroffenen Bevölkerung |
Landerwerb und langfristige Pacht oder Ausgleichszahlungen sind förderfähig | Nur kurzfristige Pacht oder Ausgleichszahlungen sind förderfähig | Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung in die Verbreitung der durch die Projekte entwickelten Technologien und/oder Ansätze |
EU-Funds-Navigator: http://www.funds-navigator.eu/index.php/funds-navigator-mainmenu-532.html?task=detail&id=23