Logo Europäische KommissionIm EU-Haushaltsplan sind die Mittel zur Finanzierung von Beihilfen für Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen veranschlagt.

Arbeitnehmerorganisationen sollen Unterstützung erhalten, sodass sie sich den "allumfassenden Herausforderungen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU" zuwenden. Die Aufforderung zielt auf Maßnahmen und Initiativen, die Arbeitnehmerorganisationen befähigen sollen, schneller auf Veränderungen von Beschäftigung, Arbeit und Sozialdialog zu antworten. Wie folgende Themen:

- die Modernisierung des Arbeitsmarkts
- die Qualität der Arbeit
- die Antizipierung
- Vorbereitung und Bewältigung des Wandels und der Umstrukturierung
- die ökologische Wirtschaftsreform
- Flexicurity
- Kompetenzen
- Arbeitskräftemobilität (innerhalb der EU)
- Migration
- die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Modernisierung der Sozialschutzsysteme
- zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
- zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sowie aktives Älterwerden
- gesünderes und längeres Arbeitsleben
- aktive Eingliederung
- menschenwürdige Arbeit.

Darüber hinaus sollten die Maßnahmen einen Beitrag zu den Prioritäten und Arbeiten des europäischen sozialen Dialogs leisten.

Antragsfrist: 8. Mai 2015
Anlaufen der Maßnahmen: bis 31. Dezember 2015 anlaufen.
Zum Call: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=629&langId=en&callId=423&furtherCalls=yes

(Quelle: Europäische Kommission)
Ihre Sicherheit und Privatsphäre im Internet sind uns wichtig! Es werden mittels des Einsatzes von Cookies keinerlei persönliche Daten gespeichert oder mit Dritten getauscht. Dennoch verwendet diese Website Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Falls Sie weiter lesen und unsere Website verwenden, stimmen Sie dem Gebrauch von Cookies zu. Nähere Information finden Sie auf unserer Seite. Die Datenschutz-Policy können Sie hier einsehen. Cookie-Policy.