Im EU-Haushaltsplan sind die Mittel zur Finanzierung von Beihilfen für Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen veranschlagt.
Arbeitnehmerorganisationen sollen Unterstützung erhalten, sodass sie sich den "allumfassenden Herausforderungen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU" zuwenden. Die Aufforderung zielt auf Maßnahmen und Initiativen, die Arbeitnehmerorganisationen befähigen sollen, schneller auf Veränderungen von Beschäftigung, Arbeit und Sozialdialog zu antworten. Wie folgende Themen:
- die Modernisierung des Arbeitsmarkts
- die Qualität der Arbeit
- die Antizipierung
- Vorbereitung und Bewältigung des Wandels und der Umstrukturierung
- die ökologische Wirtschaftsreform
- Flexicurity
- Kompetenzen
- Arbeitskräftemobilität (innerhalb der EU)
- Migration
- die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Modernisierung der Sozialschutzsysteme
- zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
- zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sowie aktives Älterwerden
- gesünderes und längeres Arbeitsleben
- aktive Eingliederung
- menschenwürdige Arbeit.
Darüber hinaus sollten die Maßnahmen einen Beitrag zu den Prioritäten und Arbeiten des europäischen sozialen Dialogs leisten.
Antragsfrist: 8. Mai 2015
Anlaufen der Maßnahmen: bis 31. Dezember 2015 anlaufen.
Zum Call: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=629&langId=en&callId=423&furtherCalls=yes
(Quelle: Europäische Kommission)
Arbeitnehmerorganisationen sollen Unterstützung erhalten, sodass sie sich den "allumfassenden Herausforderungen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU" zuwenden. Die Aufforderung zielt auf Maßnahmen und Initiativen, die Arbeitnehmerorganisationen befähigen sollen, schneller auf Veränderungen von Beschäftigung, Arbeit und Sozialdialog zu antworten. Wie folgende Themen:
- die Modernisierung des Arbeitsmarkts
- die Qualität der Arbeit
- die Antizipierung
- Vorbereitung und Bewältigung des Wandels und der Umstrukturierung
- die ökologische Wirtschaftsreform
- Flexicurity
- Kompetenzen
- Arbeitskräftemobilität (innerhalb der EU)
- Migration
- die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Modernisierung der Sozialschutzsysteme
- zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
- zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sowie aktives Älterwerden
- gesünderes und längeres Arbeitsleben
- aktive Eingliederung
- menschenwürdige Arbeit.
Darüber hinaus sollten die Maßnahmen einen Beitrag zu den Prioritäten und Arbeiten des europäischen sozialen Dialogs leisten.
Antragsfrist: 8. Mai 2015
Anlaufen der Maßnahmen: bis 31. Dezember 2015 anlaufen.
Zum Call: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=629&langId=en&callId=423&furtherCalls=yes
(Quelle: Europäische Kommission)