Die Europäische Kommission hat einen Antrag Polens auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) genehmigt.

Mit den von den polnischen Behörden beantragten 453 570 EUR sollen 200 Arbeitslose unterstützt werden, die zuvor für drei Maschinen- und Gerätehersteller in der polnischen Region Podkarpackie (Karpatenvorland) gearbeitet haben. Der Antrag wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Entscheidung über die Freigabe der Mittel vorgelegt.

Der Antrag Polens betrifft an sich 594 ehemalige Beschäftigte von drei Herstellern von Maschinen und deren Teilen für Baugewerbe, Straßenbau und Bergbau. Die Entlassungen sind eine Folge des Exportrückgangs durch die gesunkene Nachfrage der wichtigsten Handelspartner in Deutschland, Russland und der Ukraine.

Mit dem EGF-Maßnahmenpaket werden sie bei Fortbildung und Umschulung sowie bei Ausstattung und Nachrüstung des Arbeitsplatzes unterstützt, erhalten Beihilfen für Existenzgründungen und damit zusammenhängende Beratung sowie Zuschüsse für Berufsausbildung und Schulungen am Arbeitsplatz. Die Gesamtkosten des Pakets, das bereits angelaufen ist, betragen fast 697 800 EUR. Bei der Europäischen Union wurde eine Teilfinanzierung in Höhe von 453 570 EUR beantragt.

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