Jugendgarantie 2 300x251Am Dienstag, den 23. September 2014, wurde das europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen offiziell eröffnet. Diese neue Kooperationsstruktur hilft den Mitgliedstaaten der EU bei der Abstimmung ihrer Strategien und Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit.
Vor diesem Hintergrund steht auch die praktische Umsetzung der Jugendgarantie. Für deren Erfolg ist es auch wichtig, dass junge Menschen durch die öffentlichen Arbeitsverwaltungen unterstützt werden.

Die Jugendgarantie hat das Ziel, dass alle Jugendlichen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten eine Arbeitsstelle, Ausbildungsplatz, Praktikum oder Fortbildung erhalten finden. Öffentliche Arbeitsverwaltungen, sprich die Behörden in den EU-Ländern die Arbeitssuchende mit Arbeitgebern in Kontakt bringen und durch Information, Vermittlung und aktive Unterstützungsdienste Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in Einklang bringen, können dazu einen erheblichen Beitrag leisten.

Hintergrund des neu geschaffenen Netzwerks ist der Beschluss des Rates und des Europäischen Parlaments vom Mai 2014. Dieser strebt eine engere Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltungen und somit eine Effizienzsteigerung an, um arbeitslosen Menschen besser helfen zu können.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Netzwerkes zielt auf die Umsetzung der Jugendgarantie, denn durch die engere Zusammenarbeit können Wissen und bewährte Verfahren ausgetauscht werden. Außerdem wurden für die Jugendgarantie die meisten Arbeitsverwaltungen als nationale Kontaktstellen eingesetzt.

Finanziert wird die Jugendgarantie durch die EU durch den Europäischen Sozialfunds (ESF). Weiterhin wurden 6 Mrd. Euro im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative zur Verfügung gestellt.


(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

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